Nach meinem Verständnis allerdings bleibt der PKW damit im Privatvermögen und Du kannst die effektiven Kilometerkosten der beruflich veranlassten Fahrten von den Betriebseinnahmen abziehen. Das dürfte allerdings nur bis zu einem Betriebsanteil von …
Nach meinem Verständnis allerdings bleibt der PKW damit im Privatvermögen und Du kannst die effektiven Kilometerkosten der beruflich veranlassten Fahrten von den Betriebseinnahmen abziehen. Das dürfte allerdings nur bis zu einem Betriebsanteil von …