Vertragsverpflichtungen müssen mittlerweile immer häufiger durch Garantieleistungen Dritter abgesichert sein. Wer also beispielsweise keinen geeigneten Bürgen findet oder seine Banklinien nicht weiter belasten möchte, dem entgeht unter Umständen ein lukrativer Großauftrag, weil dafür meist eine Sicherheit verlangt wird. Mit einer Kautionsversicherung kann hier Abhilfe geschaffen und gleichzeitig die Liquidität des Unternehmens aufrechterhalten werden.
Im Rahmen einer Kautionsversicherung übernimmt der Versicherer die selbstschuldnerische Bürgschaft des Versicherungsnehmers und stellt diesem dafür einen Versicherungsschein aus. Beide schließen also einen regulären Versicherungsvertrag ab. Die Partei, die die Bürgschaft vom Versicherten benötigt, erhält diese nun vom Versicherungsunternehmen in Form eines Bürgschaftsvertrags. Für den Gläubiger ist die Garantieleistung genauso sicher wie eine Bürgschaft. Die Leistung der Versicherer umfasst häufig einen weltweiten Schutz und wird im In- wie im Ausland als Bürgschaft anerkannt.
Voraussetzung ist selbstverständlich die Bewilligung der Kautionsversicherung durch die Assekuranz nach eingehender Prüfung.