Kein Überschreiten der Gewinngrenze durch Auflösung eines … – Haufe – News & Fachwissen

A ist als Arzt freiberuflich tätig. Er ermittelt seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Im Jahr 2014 bildete A für die geplante Anschaffung eines Röntgengeräts gewinnmindernd einen Investitionsabzugsbetrag von 40 % von …und weitere »

Schreibe einen Kommentar