Keine Bagatelle – Häufige Steuer-Schummeleien – Gießener Anzeiger

Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Bewirtungskosten: Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war.und weitere »

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