Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war. Wer seine Familie …
Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war. Wer seine Familie …