Keine Einschränkung bei anderen betrieblichen oder beruflichen genutzten … – Haufe – News & Fachwissen

Freiberufler sollten immer zuerst klären, ob es sich bei dem Raum, den sie betrieblich bzw. beruflich nutzen, tatsächlich um ein häusliches Arbeitszimmer handelt. Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor, weil es sich z. B. um eine Werkstatt handelt …und weitere »

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