Keine Zweisprachigkeitspflicht für Tierärzte – unsertirol24

Tierärzte sind Freiberufler. Deshalb steht es ihnen frei ein- oder zweisprachig zu sein. Bisher war es nötig, die Zweisprachigkeitsprüfung der Laufbahn A nachweisen zu können. Ab jetzt nicht mehr. „Eine nicht nachvollziehbare Entscheidung …

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