ALTÖTTING. Wegen des Besitzes von kinderpornographischen Schriften muss sich ein 65-Jähriger die nächsten drei Jahre lang untadelig führen. Außerdem muss der Freiberufler eine saftige Geldauflage bezahlen. Und er muss sich einer Therapie …
ALTÖTTING. Wegen des Besitzes von kinderpornographischen Schriften muss sich ein 65-Jähriger die nächsten drei Jahre lang untadelig führen. Außerdem muss der Freiberufler eine saftige Geldauflage bezahlen. Und er muss sich einer Therapie …