Im entschiedenen Fall (Az. VI R 75/14) hatte ein Freiberufler mit seiner Ehefrau Krankheitskosten von 4148 Euro pro Jahr als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Da die Ehepartner zusammen Einkünfte von über 51.130 Euro erzielten, …
Im entschiedenen Fall (Az. VI R 75/14) hatte ein Freiberufler mit seiner Ehefrau Krankheitskosten von 4148 Euro pro Jahr als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Da die Ehepartner zusammen Einkünfte von über 51.130 Euro erzielten, …