Letztlich hat die falsche Einstufung als Arbeitnehmer auch strafrechtliche Konsequenzen: Es liegt eine Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) vor, wenn der Arbeitgeber die oben genannten Steuern und Abgaben nicht …
Letztlich hat die falsche Einstufung als Arbeitnehmer auch strafrechtliche Konsequenzen: Es liegt eine Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) vor, wenn der Arbeitgeber die oben genannten Steuern und Abgaben nicht …