LAG Köln: Zur Abgrenzung zwischen freiem Mitarbeiter und Arbeitnehmer – anwalt.de

Letztlich hat die falsche Einstufung als Arbeitnehmer auch strafrechtliche Konsequenzen: Es liegt eine Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) vor, wenn der Arbeitgeber die oben genannten Steuern und Abgaben nicht …

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