Saarbrücken (ots) – Unternehmen und Freiberufler können … – Ad-Hoc-News (Pressemitteilung)

Laut Saarbrücker Liste sind grundsätzlich alle Unternehmen und Freiberufler von Aufbewahrungspflichten betroffen, die nach Steuer- oder Handelsrecht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind. Dementsprechend müssen sämtliche …und weitere »

Schreibe einen Kommentar