Zeilen 11 bis 13: Wichtig für Freiberufler (z. B. Steuerberater, Ärzte, Anwälte, Journalisten). Wer vor 2005 mindestens zehn Jahre lang Beiträge über den Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (West) eingezahlt hat, kann Teile der Rente …und weitere »