Steuererklärung 2017: Was Selbstständige beachten müssen – svz.de

In anderen Fällen reicht oft auch eine Einnahmen-Überschussrechnung. Wichtig zu beachten: «Die Anlage EÜR, also die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, ist ab 2017 zum ersten Mal für alle Freiberufler und nebenberuflich Tätige Pflicht», erklärt Isabel …und weitere »

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