Dies kann zum Beispiel bei freien Journalisten, selbstständigen Handelsvertretern oder freiberuflichen Musikpädagogen der Fall sein, die zu Hause Musikunterricht erteilen. Steht dem Beschäftigten für seine Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur …
Dies kann zum Beispiel bei freien Journalisten, selbstständigen Handelsvertretern oder freiberuflichen Musikpädagogen der Fall sein, die zu Hause Musikunterricht erteilen. Steht dem Beschäftigten für seine Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur …