Freiberufler müssen grundsätzlich bis zum 31. Mai im Folgejahr eine Steuererklärung einreichen. Wer zum Beispiel 2.000 Euro im Jahr verdient, aber Studienkosten von 5.000 Euro hat, sollte die Verluste in der Steuererklärung des Folgejahres geltend …
Freiberufler müssen grundsätzlich bis zum 31. Mai im Folgejahr eine Steuererklärung einreichen. Wer zum Beispiel 2.000 Euro im Jahr verdient, aber Studienkosten von 5.000 Euro hat, sollte die Verluste in der Steuererklärung des Folgejahres geltend …