Bislang gilt: Nur wer komplett von zu Hause aus seinem Beruf nachgeht, kann sein Arbeitszimmer voll bei der Steuer absetzen. Wer an keinem anderen Ort als zu Hause einen Schreibtisch hat, darf sein Homeoffice wenigstens eingeschränkt geltend machen.
Bislang gilt: Nur wer komplett von zu Hause aus seinem Beruf nachgeht, kann sein Arbeitszimmer voll bei der Steuer absetzen. Wer an keinem anderen Ort als zu Hause einen Schreibtisch hat, darf sein Homeoffice wenigstens eingeschränkt geltend machen.