Das Urteil bedeutet, dass auch weiterhin die Ausgaben für ein Arbeitszimmer in der Wohnung nur dann bei der Steuer geltend gemacht werden können, wenn es nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dient. Hätte das oberste Steuergericht anders …
Das Urteil bedeutet, dass auch weiterhin die Ausgaben für ein Arbeitszimmer in der Wohnung nur dann bei der Steuer geltend gemacht werden können, wenn es nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dient. Hätte das oberste Steuergericht anders …