Arbeitnehmer setzen die Aufwendungen als Werbungskosten an; Gewerbetreibende und Freiberufler machen Betriebsausgaben geltend. Allerdings unterliegt der Steuervorteil für Berufskleidung strengen Vorgaben. Viele Kleidungsstücke können beruflich …
Arbeitnehmer setzen die Aufwendungen als Werbungskosten an; Gewerbetreibende und Freiberufler machen Betriebsausgaben geltend. Allerdings unterliegt der Steuervorteil für Berufskleidung strengen Vorgaben. Viele Kleidungsstücke können beruflich …