Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte darüber zu entscheiden, ob die Berufstätigkeit eines Politikberaters als freiberuflich oder als gewerblich einzustufen ist. Das Berufsbild eines Politikberaters ist gesetzlich nicht normiert. In der …
Berufstätigkeit
Bezüge eines Kassenzahnarztes aus sog. erweiterter Honorarverteilung – Haufe.de
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger waren bis zur Beendigung ihrer Berufstätigkeit als Zahnärzte selbständig freiberuflich tätig. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006 erklärten sie … Hiergegen wandten sich …und weitere »