Damals urteilte der Bundesgerichtshof, dass niedergelassene Ärzte Freiberufler seien und keine Amtsträger der Krankenkassen. Insofern könnten sie auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Geld dafür bekämen, bestimmte Medikamente …und weitere »
Bundesgerichtshof
Bestechlichkeit – Endlich nicht mehr alle Ärzte unter Verdacht – Süddeutsche.de
Vor drei Jahren nämlich stellte der Bundesgerichtshof fest, dass niedergelassene Ärzte Geld dafür nehmen dürfen, wenn sie Pillen eines bestimmten Unternehmens verschreiben. Weil die Kassenärzte Freiberufler seien und keine Amtsträger der Kassen, …