Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am vergangenen Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az: III R 19/13) erklärt, dass Freiberufler beim Arbeiten an wechselnden Orten die kompletten Fahrtkosten steuerlich absetzen können. Damit werden Fahrten zwischen …
der Bundesfinanzhof
Höchste Finanzrichter entscheiden: Freiberufler können höhere Fahrtkosten … – FOCUS Online
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München erlaubt Freiberuflern, beim Arbeiten an wechselnden Orten die kompletten Fahrtkosten steuerlich abzusetzen. Der BGH stellt in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil Freiberufler und Arbeitnehmer gleich (Az: III R …
D-Arbeit-Steuern-Justiz: Voller Fahrtkostenabzug zu wechselnden Arbeitsorten – DIE WELT
Freiberufler, die an ständig wechselnden Orten arbeiten, können die Fahrten dorthin voll als Dienstfahrten abrechnen. Hier greift nicht die nur hälftige Entfernungspauschale zum Arbeitsplatz, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am …
Auch Lobbyisten sind gewerbesteuerpflichtig – Juraforum.de
München (jur). Politikberater und Lobbyisten sind keine Freiberufler. Ihre Arbeit entspricht weder der eines Schriftstellers noch der eines Journalisten, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 12. November 2014, veröffentlichten …
Ferrari-Fahrten zur Fortbildung nicht als Betriebskosten absetzbar – Juraforum.de
München (jur). Freiberufler, die mit einem Ferrari Spider zu Fortbildungen und anderen beruflichen Terminen fahren, können nicht die vollen Kosten als Betriebskosten absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 6.und weitere »
Nicht mit Ferrari Spider zur Fortbildung – Ärzte Zeitung
MÜNCHEN. Ärzte und andere Freiberufler, die mit einem Ferrari Spider zu Fortbildungen und anderen beruflichen Terminen fahren, können nicht die vollen Kosten als Betriebskosten absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem nun …und weitere »
“Ärzte und andere Freiberufler, die mit einem Ferrari Spider zu Fortbildungen … – Ad-Hoc-News (Pressemitteilung)
Ärzte und andere Freiberufler, die mit einem Ferrari Spider zu Fortbildungen und anderen beruflichen Terminen fahren, können nicht die vollen Kosten als Betriebskosten absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. weiterlesen … presseportal.de …