Sie sei nicht freiberuflich tätig, weil es am Tatbestandsmerkmal der Eigenverantwortlichkeit fehle. Der Kernbereich der erzieherischen Tätigkeit liege in der täglichen Einflussnahme von Bezugspersonen auf das jeweilige Kind. Bei der Größe der …und weitere »
Einflussnahme von Bezugspersonen
Keine Gewerbesteuer: Betreiberin einer Kindertagesstätte ist freiberuflich tätig » – kostenlose-urteile.de
Sie sei nicht freiberuflich tätig, weil es am Tatbestandsmerkmal der Eigenverantwortlichkeit fehle. Der Kernbereich der erzieherischen Tätigkeit liege in der täglichen Einflussnahme von Bezugspersonen auf das jeweilige Kind. Bei der Größe der …und weitere »
Freiberufliche Einkünfte der Betreiberin einer Kindertagesstätte – Haufe – News & Fachwissen
Sie sei nicht freiberuflich tätig, weil es am Tatbestandsmerkmal der Eigenverantwortlichkeit fehle. Der Kernbereich der erzieherischen Tätigkeit liege in der täglichen Einflussnahme von Bezugspersonen auf das jeweilige Kind. Bei der Größe der …und weitere »