Den zweitstärksten Anstieg gab es mit einem Plus von 13,3 Prozent bei der Einkommensteuer, also der Gewinnsteuer der Unselbstständigen (Einzelunternehmer, Freiberufler). Ihr Beitrag zum Steuerkuchen ist mit 107 Millionen Euro trotzdem untergeordnet.
Einkommensteuer
Steuern: Deutsche zahlen 66 Milliarden Euro zu viel Soli – DIE WELT
Durch die Anrechnung anderer Steuern vermindert sich die Einkommensteuer. Damit reduziert sich auch der Solidaritätszuschlag. Den Minderungsmechanismus gibt es bei Arbeitnehmern und Freiberuflern nicht, die nur Einkünfte in Deutschland erzielen.und weitere »
Volle Staatskassen, dem Soli sei Dank – DIE WELT
Das Finanzgericht sieht den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, weil man etwa bei ausländischen Einkünften durch die Anrechnung anderer Steuern die Einkommensteuer vermindern kann – und damit den Solidaritätszuschlag. Den Minderungsmechanismus gibt es …und weitere »
Deutsche zahlen 66 Milliarden Euro zu viel Soli – DIE WELT
Durch die Anrechnung anderer Steuern vermindert sich die Einkommensteuer. Damit reduziert sich auch der Solidaritätszuschlag. Den Minderungsmechanismus gibt es bei Arbeitnehmern und Freiberuflern nicht, die nur Einkünfte in Deutschland erzielen.und weitere »
Soli verfassungswidrig? Jetzt liegt die Begründung auf dem Tisch – DATEV eG (Pressemitteilung)
Durch die Anrechnung anderer Steuern vermindert sich die Einkommensteuer. Damit reduziert sich auch der Solidaritätszuschlag. Den Minderungsmechanismus gibt es bei Arbeitnehmern und Freiberuflern nicht, die nur Einkünfte in Deutschland erzielen.
Soli verfassungswidrig? Jetzt liegt die Begründung auf dem Tisch … – Verbände Forum (Pressemitteilung)
Durch die Anrechnung anderer Steuern vermindert sich die Einkommensteuer. Damit reduziert sich auch der Solidaritätszuschlag. Den Minderungsmechanismus gibt es bei Arbeitnehmern und Freiberuflern nicht, die nur Einkünfte in Deutschland erzielen.und weitere »
So gestaltet sich die Einkommensteuer für Freiberufler – GeVestor.de
Eine Einkommensteuer fällt an, sobald man mehr als den Freibetrag von 8.000 € verdient. Das gilt für alle Freiberufler und Gewerbetreibende. Für verheiratete Freiberufler ist der Freibeitrag bei der Einkommensteuer doppelt so hoch. Wobei nicht alle …
Online-Steuererklärung für Selbständige
Ihre Steuererklärung können Selbständige mittlerweile komplett online erstellen. Hierbei arbeitet der Steuerzahler in einem gängigen Internet-Browser wie etwa Firefox, Internetexplorer oder Safari. Die Vorteile dieses virtuellen Arbeitsplatzes im Browser liegen darin, dass weder eine Software auf dem Rechner installiert werden muss noch ein bestimmtes Betriebssystem benötigt wird. Somit können gerade Mac- und Linux-User diese Option ohne weiteres nutzen, zumal sie vom Elsterformular des Bundes noch keinen Gebrauch machen können. Zudem sind keine Updates notwendig, da die im Browser zugänglichen Programme immerzu aktualisiert werden.
Die Daten der Steuererklärung kann der Selbständige zunächst kostenlos und ohne Anmeldung anonym eingeben. Will der Interessent seine Erklärung an das Finanzamt übermitteln, so ergänzt er in einem nächsten Schritt seine persönlichen Daten. Durch den Erwerb eines so genannten Tickets können beispielsweise bei Steuerfuchs die Abgabefunktionen frei geschaltet werden. Das Erstellen der Erklärung ist bei Anbietern wie Steuerfuchs oder Konz also kostenlos, die Übermittlung der Daten an das Amt kostet allerdings zwischen etwa 10 und 15 Euro.
Wer seine Einkommensteuererklärung digital signiert, gibt dem Finanzamt die Möglichkeit, sofort mit der Bearbeitung zu beginnen. Den Anbietern werden zudem eine hohe Datensicherheit und Verschlüsselungsrate gemäß dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz versprochen. Auf Wunsch kann der Selbständige auch den Rat diverser Steuerexperten anfordern oder sich mit anderen Usern in einem Forum austauschen.
Steuersachen, die der Selbständige abgeschlossen hat, kann er entweder lokal auf seinem Rechner oder auch online speichern. Des Weiteren können mehrere User auf eine Steuererklärung zugreifen, also z.B. der Ehepartner.
Steuerersparnisse können Selbständige in vielen Punkten erzielen. Beispielsweise hilft der Existenzgründerstatus vor allem in punkto Abschreibungen, die Gewerbesteuer kann durch das Leasing von Maschinen und Kraftfahrzeugen gemindert werden. Weitere Ersparnisse lassen sich durch eine geschickte Aufstellung der Betriebskosten erreichen, wie z.B. durch einen umfassenden Reisekostennachweis, oder auch in punkto Umsatzsteuer durch eventuelle Spendenbescheinigungen, genaue Angaben zum Skontoabzug in Rechnungen und ggf. durch Differenzbesteuerung. Wichtig ist, das Selbständige ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage EÜR beifügen, insofern sie ihren Gewinn mittels der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln.
Wann ein Steuerberater Sinn macht
Als Selbständiger fällt nicht nur die Einkommensteuererklärung an. Hinzu kommen die Umsatzsteuererklärung, regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen und ggf. die Lohnsteueranmeldungen für Mitarbeiter und vor allem der Jahresabschluss. Fest steht jedoch, dass alle notwendigen Steuererklärungen und ggf. Buchhaltung, Bilanzierung und Lohnbuchhaltung in der Regel bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt liegen müssen; Fristverlängerungen sind allerdings möglich. Die Pflicht, einen Steuerberater mit seinen Steuersachen zu beauftragen, gibt es nicht, egal, wie hoch das Einkommen des Unternehmers ist und welche Rechtsform oder Größe sein Betrieb hat. Dennoch kann ein Steuerberater unter mehreren Gesichtspunkten Sinn machen.
Wer als Selbständiger eine gute Steuersoftware mit Schnittstelle zum ELSTER-System des Bundes hat und über kein weiteres Einkommen verfügt sowie nicht auf weitere Steuervorteile spekuliert, kann auch ohne Steuerberater auskommen. Allerdings muss sich der Selbständige dann eingehend mit steuerlichen Neuerungen auseinander setzen und sich in aktuelle Entwicklungen in punkto Steuerrecht einlesen. Wer aber über komplexere Einnahmen wie z.B. über Kapitalerträge oder noch eine Nebentätigkeit verfügt und dessen Ausgaben breiter gefächert sind, der sollte, vor allem dann, wenn er wenig Zeit übrig hat, einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Auch, wer sich das Durchschauen der geltenden Steuergesetzgebung nicht oder nicht mehr zutraut und darüber hinaus noch sehr wenig Zeit und Lust hat, die Erklärungen selbst zu erstellen, sollte einen Steuerberater hinzuziehen. Vor allem aber kann ein Steuerberater bereits im Vorhinein umfassend beraten und auf mögliche Steuervorteile und Abschreibungen im Rahmen einer fundierten Steuerplanung hinweisen. Diese verlässlichen Steuertipps und deren fachkundige und rechtlich sichere Geltendmachung kann meist nur ein Steuerberater leisten.
Natürlich verlangt der Steuerberater ein ordentliches Honorar. In der Regel kann der Selbständige aber den Berater durch die von diesem ermöglichten Steuerersparnisse und auch durch die hinzu gewonnene Arbeitszeit ohne weiteres finanzieren. Ein Steuerberater empfiehlt sich besonders für aufwändige und vielschichtige Jahresabschlüsse. Grundlage einer gelungenen Steuererklärung ist jedoch, ob mit Steuerberater oder ohne, eine sorgfältige Buchhaltung, bei der alle relevanten Dokumente, Belege und Rechnungen sorgfältig und übersichtlich aufbewahrt werden.