Ist jemand als Freiberufler eingestuft, muss er weniger Steuern als Gewerbetreibende zahlen, darf die einfache Buchführung anwenden, die sogenannte EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), und unterliegt weniger Prüf- und Melderegelungen als …
Ist jemand als Freiberufler eingestuft, muss er weniger Steuern als Gewerbetreibende zahlen, darf die einfache Buchführung anwenden, die sogenannte EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), und unterliegt weniger Prüf- und Melderegelungen als …