Unternehmern und Freiberuflern dagegen diktieren Steuer- und Handelsgesetze strikte Aufbewahrungsfristen. Grob zusammengefasst gilt: Buchungsbelege, Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschussrechnungen müssen zehn Jahre aufbewahrt …
Unternehmern und Freiberuflern dagegen diktieren Steuer- und Handelsgesetze strikte Aufbewahrungsfristen. Grob zusammengefasst gilt: Buchungsbelege, Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschussrechnungen müssen zehn Jahre aufbewahrt …