„Sofern die Erstattung die tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigt, gilt die Zahlung nicht als geldwerter Vorteil“, sagt Steuerberater Markus Deutsch. Es werden also weder Steuern noch Sozialabgaben fällig. Die Rechnungen muss der Steuerzahler …und weitere »
entstandenen Kosten
Freiberufler: Gefahr bei Rechnungen über Bürokostenumlagen – Steuer-News
Viele Freiberufler kooperieren in Form einer Bürogemeinschaft, bei der die entstandenen Kosten auf die Beteiligten umgelegt werden. Ärger mit dem Finanzamt in Bezug auf den Vorsteuerabzug lässt sich nur vermeiden, indem eine zu vage Umschreibung …