Freiberufler, die an ständig wechselnden Orten arbeiten, können die Fahrten dorthin voll als Dienstfahrten abrechnen. Hier greift nicht die nur hälftige Entfernungspauschale zum Arbeitsplatz, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am …
Freiberufler, die an ständig wechselnden Orten arbeiten, können die Fahrten dorthin voll als Dienstfahrten abrechnen. Hier greift nicht die nur hälftige Entfernungspauschale zum Arbeitsplatz, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am …