Dabei müssen alle Angaben mit den entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Finanzbehörde eingereicht werden. Die hinterzogenen Steuern nur häppchenweise zu korrigieren, führt nicht zum Ziel. Dann ist die Selbstanzeige nicht strafbefreiend.
Dabei müssen alle Angaben mit den entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Finanzbehörde eingereicht werden. Die hinterzogenen Steuern nur häppchenweise zu korrigieren, führt nicht zum Ziel. Dann ist die Selbstanzeige nicht strafbefreiend.