Neben den eigentlichen Arbeitsleistungen, die sie erbringen müssen, müssen sich Freiberufler um diese und weitere Aufgaben meist selber kümmern. Wer sich dabei nicht gut organisiert, verliert wertvolle Zeit beziehungsweise Geld und vernachlässigt die …
Freiberufler
Trotz Fachkräftemangels: Freelancer finden nur schwer passende Projekte – aktiv-verzeichnis.de (Pressemitteilung)
Das ist überraschend angesichts der hohen Nachfrage nach Fachkräften: Im Mai 2013 wurden über die GULP Server 12.577 Projektanfragen an Freelancer verschickt. In den letzten fünf Jahren lagen die Mai-Werte im Schnitt bei 11.031 Projektanfragen …und weitere »
Trotz Fachkräftemangel: Freelancer finden nur schwierig Projekte – iBusiness (Abonnement)
Schließlich zählen für den Freelancer neben den finanziellen Aspekten zum Beispiel auch der Projektstandort, das Start- und Enddatum sowie der fachliche Projektinhalt. Die zweitgrößte Schwierigkeit ist die fehlende Zeit für Weiterbildung. Den dritten …und weitere »
Freiberufler – ein wachsender Markt – Computerwoche
… erklärte der Emagine-Geschäftsführer im Gespräch mit der COMPUTERWOCHE auf dem "Sourcing Day" in München. Neben Fachkompetenz müssten Freiberufler heute zudem Soft Skills mitbringen, führte Frohnhoff aus. Denn auch Freelancer müssen ins …
Big Data für Freiberufler noch ein Randthema – Computerwoche
Die erste Projektanfrage für "Big Data" registrierte Gulp im März 2012. Seitdem wurden über das Projektportal gut 500 Projektanfragen versandt, in denen freiberufliche Spezialisten für Big Data beziehungsweise große Datenmengen/-banken gesucht wurden …
Selbstständig, freiberuflich oder gewerblich tätig – was ist der Unterschied?
Prinzipiell lässt sich sagen: Selbstständig sind sie alle – frei nach dem Kalauer, dass sie selbst und ständig arbeiten. Dennoch gibt es selbstverständlich wesentliche Unterschiede. Aber diese Einordnung scheint auch das Finanzamt aufzugreifen, das für alle abhängig Beschäftigten die Anlage N für Nicht-Selbstständige vorsieht.
Zugleich widerspricht sich die Finanzbehörde jedoch, indem sie die Gewerbetreibenden von den Selbstständigen abgrenzt, wobei sie die Freiberufler zur zweiten Rubrik zählt.
Freiberufler profitieren von zahlreichen Vergünstigungen. Und letztlich nur aus diesem Grund ist es wichtig zu entscheiden, wer sich nun Freiberufler nennen darf und wer nicht.
Diese Berufsgruppe hat es bereits bei der Aufnahme der Tätigkeit leichter als andere: Ein Formular beim Finanzamt genügt. Außerdem ist sie von der Gewerbesteuer befreit und darf unabhängig von der Einkommenshöhe die vereinfachte Buchführung anwenden – was eine Menge an Kosten einspart.
Wer ein Gewerbe betreibt, hat meist mit der Herstellung oder dem Vertrieb von Waren zu tun – Freiberufler dagegen sind Dienstleister auf einer höheren Ebene. Der Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes listet genau auf, welche Berufe dazu gehören. Dagegen beschreibt das Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften von Angehörigen Freier Berufe, welche Qualifikationen Freiberufler mitbringen müssen.
Sie haben eine qualitativ hochstehende Ausbildung abgeschlossen, vielfach ein Hochschulstudium, und/ oder sind schöpferisch tätig. Ihre berufliche Tätigkeit dient dem Auftraggeber und der Allgemeinheit gleichermaßen. Das trifft in besonderem Maß auf die Heilberufe zu, ebenso auf rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Tätigkeiten, auf naturwissenschaftliche und technische Berufe sowie auf solche Aufgaben, die im weitesten Sinne im Kulturbereich anzusiedeln sind.
Die sechs wichtigsten Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler
Wer seine Selbstständigkeit plant, hat viele Punkte zu bedenken. Dabei darf man keineswegs die eigene Absicherung außer Acht lassen.
Einige der sechs wichtigsten Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler haben viele Menschen ohnehin bereits abgeschlossen. Die sind dann lediglich den geänderten Erfordernissen anzupassen.
- Krankenversicherung
So die Krankenversicherung. Seit 2009 ist jeder verpflichtet, Mitglied in einer Krankenversicherung zu sein. Freiberufler und Selbstständige, die vorher bereits gesetzlich versichert waren, können sich dort freiwillig weiterversichern. Sonst muss es eine der vielen Privaten sein. - Verdienstausfallversicherung
Selbstständige und Freiberufler müssen zudem über eine Verdienstausfallversicherung nachdenken. Sie springt ein, wenn man wegen Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig ist. Denn im Gegensatz zu Angestellten haben Selbstständige und Freiberufler keinen Arbeitgeber, der sechs Wochen lang das Gehalt weiterbezahlt. - Berufsunfähigkeitsversicherung
Ganz wichtig ist die Berufsunfähigkeitsversicherung – übrigens auch für Nicht-Selbstständige. Ob durch Unfall oder langwierige Erkrankung – leider passiert es schnell, dass man dauerhaft arbeitsunfähig ist und somit auch der selbstständigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. - Betriebshaftpflichtversicherung
Es ist selbstverständlich, dass man in seinem Betrieb jede nur denkbare Sorgfalt walten lässt. Was aber, wenn trotz allem ein Kunde zu Schaden kommt? Wir ihm vielleicht eine folgenschwere Fehlinformation liefern? In diesen Fällen greift die Betriebshaftpflichtversicherung, die für jeden Selbstständigen und Freiberufler absolutes Muss ist. - Rechtsschutzversicherung
Und wenn es mal zu Streitigkeiten kommt? Vielleicht mit Lieferanten, mit Kunden oder anderen Vertragspartnern? Ein teurer Rechtsstreit lässt sich nicht immer vermeiden. Und selbst die Tätigkeit eines Anwalts kann viel Geld verschlingen. Daher ist jedem Selbstständigen und Freiberufler zum Abschluss einer genau abgestimmten Rechtsschutzversicherung zu raten. - Inventarversicherung
Ob man sein Unternehmen in den eigenen oder in angemieteten Räumen betreibt – alle darin befindlichen Gegenstände, vom Briefumschlag bis hin zur hochwertigen Maschine, können zu Schaden kommen. Gegen die finanziellen Folgen schützt die Inventarversicherung. Sie ist in etwa vergleichbar mit der Hausratversicherung für Privatpersonen.
Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler
Seit dem 01.01.2009 gelten strenge Regelungen für den Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Denn seit diesem Zeitpunkt ist tatsächlich jede in Deutschland lebende Person verpflichtet, einer Krankenversicherung beizutreten. Bis dahin gab es die Einkommensgrenze zur Versicherungspflicht, die sich auf den Beitritt in eine gesetzliche Versicherung bezog. Und Selbstständige sowie Freiberufler waren ohnehin von dieser Regelung ausgenommen.
Wer als Selbstständiger oder Freiberufler vor der Aufnahme dieser Tätigkeit bereits Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse war, kann sich dort auch freiwillig weiterversichern. Er darf allerdings auch eine private Krankenversicherung wählen. Alle anderen müssen einer privaten Krankenversicherung beitreten.
Welche Versicherungsgruppe der Selbstständige oder der Freiberufler auch wählt: Er sollte zwingend darauf achten. dass er tatsächlich ausreichend versichert ist. Es ist bekannt, dass die Gesetzlichen nur nach einem streng limitierten Leistungskatalog bezahlen – viele medizinische Verordnungen sind dort gar nicht oder nur teilweise vertreten. Daher sollte man sich über Zusatzversicherungen Gedanken machen – ob bei einem privaten Unternehmen oder bei der gesetzlichen Krankenversicherung mag dahingestellt sein.
Ein ganz wesentlicher Punkt bei Selbstständigen und Freiberuflern ist die Frage des Krankengeldes. Wer im Angestelltenverhältnis beschäftigt ist, muss sich darum keine Gedanken machen: Sechs Wochen gibt es die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, danach springt die Krankenkasse mit einem (reduzierten) Betrag ein. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Selbstständiger oder ein Freiberufler keinen Arbeitgeber hat. Daher muss er die Frage nach dem Krankengeld im Vorfeld mit dem Versicherer klären: Ab wann möchte er Krankengeld beziehen? In welcher Höhe? Soll es zudem eine eigene Zusatzversicherung für Krankenhausaufenthalte geben?
Diese Fragen muss leider jeder für sich beantworten – allgemeingültige Antworten gibt es dazu nicht.
Tagesgeldkonto-Vergleich: Attraktive Zinsen finden – Handelsblatt
Der Tagesgeld-Vergleich liefert Ihnen einen schnellen Überblick über die aktuellen Tagesgeldzinsen und Konditionen – bei Bedarf aber auch weitaus mehr: Filtern Sie die Angebote nach Anlagesumme und -zeitraum sowie Einlagensicherung, entscheiden …
Welches Honorar entspricht welchem Gehalt?
Ein Selbständiger befindet sich auf sehr unsicherem Terrain: Im Regelfall verfügt er über keinerlei finanziellen Schutz im Krankheitsfall, er trägt also das unternehmerische Ausfallrisiko selbst, bekommt weder Urlaubsgeld geschweige denn ein 13. Monatsgehalt und die betriebliche Altersvorsorge noch zahlt jemand für ihn die Hälfte seiner Sozialabgaben.
Der Selbständige muss in der Regel zu 100 Prozent für seine soziale Absicherung aufkommen. Dazu zählen die meist private Krankenversicherung und Altersvorsorge. Außerdem müssen Betriebsausgaben selbst getragen, das Büro bezahlt und eingerichtet werden sowie weitere Material- und Reparaturkosten, Telefon-, Internet- und Reisekosten, sowie nötige Versicherungspolicen komplett vom Selbständigen übernommen werden. Bei Selbständigen betragen diese Betriebsausgaben durchschnittlich in etwa ein Drittel des Umsatzes.
All dies muss im Stundenlohn des Selbständigen enthalten sein, damit er mit einem Angestellten zumindest mithalten kann. Hinzu kommt, dass der zeitliche Aufwand für Buchhaltung, Auftragsabwicklung und Akquise-Tätigkeiten im Stundenlohn, der an Auftraggeber weiter gegeben wird, berücksichtigt werden muss. In Zahlen bedeutet das:
Ein selbständiger Systemanalytiker beispielsweise, der es einem fest angestellten Kollegen mit insgesamt ca. 65.000 Euro Jahreseinkommen nur gleich tun möchte, benötigt einen Stundenlohn von 85 Euro. Ausgegangen wird hierbei von einer Fünf-Tage-Woche, also von 256 Arbeitstagen, von der dann noch 30 Tage Urlaub und 10 weitere Krankheitstage abgezogen werden. Dass für Selbständige Nacht- und Wochenendarbeit Gang und Gäbe sind, die in der Regel nicht bezahlt werden, kommt außerdem hinzu. Für einen IT-ler mit Berufserfahrung, der selbständig tätig ist, werden diese 85 Euro nicht kontinuierlich durchzusetzen sein. Allerdings kann man auf diese Weise verstehen, dass ein Selbständiger die Höhe seines Honorars sehr sorgfältig überdenken sollte. Wert ist die eigene Arbeit allemal mehr als nur Niedrigstlöhne von 20 oder 25 Euro die Stunde. Mit derartigen Sätzen landet man allenfalls im Bereich von 1000 Euro Einkommen pro Monat. Die Angebote von Unternehmen einerseits und Forderungen der Selbständigen andererseits treffen sich bei einem Stundensatz von etwa 70 Euro im IT-Bereich. Für einen Universitätsabsolventen unterschiedlicher Fachbereiche, der als Selbständiger das Äquivalent zu einem Einstiegsgehalt von 36.000 erzielen möchte, muss bereits einen Umsatz von gut 45.000 Euro erwirtschaften und einen Stundensatz von 36 Euro zzgl. MwSt. verlangen.