Berufsständische Versorgung für Freiberufler

Selbständige in den kammerfähigen freien Berufen müssen in der Regel für ihre Altersversorgung eine Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk eingehen. Freiberufler sind zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Tierärzte oder Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater sowie Architekten. Deutschlandweit gibt es rund 720.000 Freiberufler, die in knapp 90 verschiedenen Versorgungswerken abgesichert sind.

Die Versorgungswerke sind landesrechtliche Einrichtungen und im Allgemeinen so genannte rechtlich selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts. Genauso wie die gesetzliche Rentenversicherung zählt die berufsständische Versorgung zur ersten Säule des deutschen Altersvorsorgesystems. Die Werke ermöglichen ihren Angehörigen Möglichkeiten zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge sowie zur Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Die berufsständischen Versorgungswerke haben einen allgemein sehr guten Ruf, denn die Renten ihrer Mitglieder liegen durchschnittlich bei nahezu 2000 Euro. Allerdings ist der Unterschied zwischen den Rentenbezügen eines Ost- und Westdeutschen in ausgewählten Berufen immens hoch und Rentner in der ehemaligen DDR sind unter Umständen sehr viel schlechter gestellt. Das liegt daran, dass jeder Freiberufler durch die Monatsbeiträge sein eigenes Kapital für das Rentenalter anhäuft und Bürger aus den neuen Bundesländern seit der Wende erst eine sehr viel kürzere Zeit zum Ansparen ihres Rentenkapitals hatten. In naher Zukunft dürften die Renten der bisher so komfortablen berufsständischen Versorgungswerke jedoch generell geringer ausfallen.

Jedes Versorgungswerk nimmt lediglich die Freiberufler jener Berufsgruppen auf, denen es eine so genannte einheitliche Versorgungsbiografie bieten kann. Das bedeutet, dass der jeweilige Freiberufler ab dem Zeitpunkt, zu dem er seinen Beruf erstmals ausübt, durchgehend von dem Versorgungswerk begleitet werden können muss. Das Ergebnis ist eine Gemeinschaft versicherter Freiberufler, die eine sehr ähnliche Risikostruktur aufweist. Somit können auch die Leistungen des Werkes auf die Bedürfnisse der Versicherten ausgerichtet werden. Diese Leistungen hängen natürlich von den Beiträgen ab, die der Versicherte zu zahlen bereit ist. Das entstehende Kapital wird dabei entweder im Anwartschaftsdeckungsverfahren oder im sehr gebräuchlichen offenen Deckungsplanverfahren angelegt. Bei letzterem Verfahren werden neben den aktuellen Beständen auch zukünftige Beiträge und Rentenansprüche in die Berechnung der Beiträge einbezogen.

Betriebshaftpflicht vergleichen und abschließen

Für Unternehmer, Gewerbetreibende, Handwerker und freiberuflich Tätige ist eine Betriebshaftpflichtversicherung, kurz BHV, unumgänglich. Sie schützt den Versicherungsnehmer und dessen Mitarbeiter vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wobei der beanstandete Schaden durch die betriebliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers schuldhaft hervorgerufen worden sein muss. Der Versicherer prüft, ob und inwieweit erhobene Ersatzansprüche gerechtfertigt sind, und wehrt unberechtigte Forderungen ab − zur Not auch gerichtlich. Bei einem Gerichtsstreit führt dann der Versicherer den Prozess und trägt auch die daraus resultierenden Kosten. Deshalb spricht man bei Haftpflichtversicherungen auch von einem passiven Rechtsschutz.

Die Betriebshaftpflicht deckt allerdings keine Schadenersatzansprüche ab, die wegen unerfüllter Vertragsleistungen entstehen. Freiberufler oder Subunternehmer müssen verstärkt auf einen adäquaten Versicherungsschutz achten, da sie nicht wie reguläre Betriebsangehörige unter den Schutz der Betriebshaftpflicht des jeweiligen Auftraggebers fallen.

Betriebsausfallversicherung vergleichen und abschließen

Eine sehr wichtige gewerbliche Versicherung ist die Betriebsausfallversicherung. Diese unterscheidet sich von der Betriebsunterbrechungsversicherung und darf deshalb nicht mit dieser verwechselt werden auch wenn die beiden oft gemeinsam genannt werden. Die Betriebsausfallversicherung dient zur Sicherung des Einkommens im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls, wenn kein Umsatz erwirtschaftet werden kann, die laufenden Kosten jedoch gleich bleiben. Aus diesem Grund ist beim Abschluss einer solchen Versicherung auch mit Fragen zum Gesundheitszustand zu rechnen. Sie ist besonders für freie Berufe und Selbständige von Bedeutung, da gerade hier die Kosten einen Betrieb bei fehlenden Umsatz schnell in Gefahr bringen.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung dagegen sichert den entgangenen Gewinn sowie die Fixkosten bis zu einer festgelegten Haftungsgrenze bei Eintritt eines versicherten Ereignisses, wie beispielsweise Sturm oder Brand ab. Ein längerer Ausfall eines Betriebes kann ein Unternehmen schnell gefährden. Daher ist die Betriebsunterbrechungsversicherung gerade dann empfehlenswert wenn die Betriebsstätte im Schadensfall nicht oder nur sehr schwer an einen anderen Ort verlagert werden kann. Besonders wichtig ist es bei den beiden genannten Versicherung genau auf die Konditionen und die Versicherungsbedingungen zu achten.