Einnahmen-Überschussrechner müssen die Einnahmen bei Geldeingang versteuern und dürfen die Ausgaben bei Zahlung ansetzen. Architekten dürfen als so genannte Freiberufler diese Gewinnermittlung wählen, können aber auch eine Bilanz erstellen.
Einnahmen-Überschussrechner müssen die Einnahmen bei Geldeingang versteuern und dürfen die Ausgaben bei Zahlung ansetzen. Architekten dürfen als so genannte Freiberufler diese Gewinnermittlung wählen, können aber auch eine Bilanz erstellen.