Inventarversicherung vergleichen und abschließen

Eine Inventarversicherung ist ein Muss für jeden Selbständigen, der über voll ausgestattete Geschäftsräume verfügt. Denn sollte es zu einem Diebstahl kommen, ist schnell ein horrend hoher Schaden entstanden. Die Inventarversicherung ist das Pendant zur Hausratversicherung von Privatpersonen.

Versichert sind alle Einrichtungsgegenstände und sonstigen beweglichen Gegenstände in den Geschäftsräumen, das heißt solche, die nicht fest mit dem Gebäude in Verbindung stehen. Hierzu gehören also auch Maschinen, Kommunikations- und Informationstechnik, Waren und Vorräte.

Die Inventarversicherung deckt im Wesentlichen Schäden durch Feuer, Explosion und Blitzschlag ab, sowie solche durch Leitungswasser, Hagel oder Sturm. Des Weiteren sind Einbruchdiebstahl und ggf. weitere Gefahren Teil der Police. Auch wenn es sich bei der Inventarversicherung oft um standardisierte Policen handelt, sollte der Versicherungsnehmer besonders auf eine ausreichend hohe Deckungssumme und das Leistungsspektrum der jeweiligen Inventarversicherung achten.

Glasversicherung vergleichen und abschließen

Eine Glasversicherung kann von Privatpersonen oder von Gewerbetreibenden abgeschlossen werden. Für Privatleute gibt es häufig im Rahmen der Hausratpolice die Zusatzoption einer Glasversicherung. Eine Gewerbe-Glasversicherung muss der Geschäftsmann jedoch separat und speziell für seine Geschäftsräume abschließen. Sie bietet sich vor allem für Gewerbetreibende an, die in aufwändigen Neubauten mit hohem Glasanteil in der Fassade arbeiten, oder aber über große Schaufenster und eine auf Ausstellungsvitrinen basierte Innenausstattung verfügen.

Neben Verglasungen des Außenbereichs sind demzufolge auch Vitrinen, Spiegel und Theken im Rahmen der Glasversicherung gegen Glasbruch geschützt. Häufig sind bereits Scheiben aus Kunststoffarten mitversichert. Ist der Versicherungsfall eingetreten, trägt die Glasversicherung oftmals auch Kosten für Kräne und Gerüste, die zur Reparatur vonnöten sind. Auch werden durch den Glasbruch beschädigte Anstriche oder Schriftzüge erneuert sowie zu Schaden gekommene Waren oder Dekorationsartikel ersetzt.

Die Glasversicherung greift meist ausschließlich dann, wenn das Glas zu Bruch gegangen ist. Andere Beschädigungen wie etwa Kratzer werden nicht abgedeckt.