Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist vorgesehen für jene Hauseigentümer, die mit Öl heizen und einen eigenen Öltank auf ihrem Grundstück besitzen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Privat- oder Geschäftsmann handelt.
Im Versicherungsschutz inbegriffen sind alle mittel- und unmittelbaren Schäden durch austretende gewässerschädliche Stoffe am Grundwasser oder an umliegenden Gewässern. Besonders wichtig ist eine Gewässerschadenhaftpflicht für Öltankbesitzer, deren Tank sich unterirdisch befindet, da auch ein kleines unbemerktes Leck bereits stattliche Kosten verursachen kann.
Eine Gewässerschadenhaftpflicht ist allerdings dann überflüssig, wenn Gewässerschäden bereits teil der Privathaftpflicht des Versicherungsnehmers sind. Meist gibt es im Rahmen der Gewässerschadenhaftpflicht keinen oder nur einen geringen Selbstbehalt. Der Versicherungsnehmer sollte jedoch darauf achten, dass neben den Kosten für Schadenminderungsversuche und Eigenschäden auch außergerichtlich entstehende Kosten für Gutachter abgedeckt sind. Wichtig ist zudem eine ausreichend hohe Deckungssumme.