Davon profitieren Hebammen, die Hausgeburten betreuen, Hebammen, die freiberuflich in Geburtshäusern tätig sind, sowie Beleghebammen, die in der 1:1-Betreuung arbeiten. Gleichzeitig regelt das Gesetz, dass Hebammen ab dem 1.7.2015 einen …und weitere »