Zahlungen für Pflegekinder sind für Pflegeeltern steuerfrei – Kölnische Rundschau – Kölnische Rundschau

Wenn Eltern für ihre Pflegekinder Erziehungsgelder erhalten, fallen darauf keine Steuern an. … Das Finanzamt berücksichtigte die Honorarzahlungen als zu versteuernde Einnahmen und rechnete sie der freiberuflichen Tätigkeit der Frau als Erzieherin zu.und weitere »

Verbraucher Zahlungen für Pflegekinder sind für Pflegeeltern steuerfrei – Hamburger Abendblatt

Wenn Eltern für ihre Pflegekinder Erziehungsgelder erhalten, fallen darauf keine Steuern an. … Das Finanzamt berücksichtigte die Honorarzahlungen als zu versteuernde Einnahmen und rechnete sie der freiberuflichen Tätigkeit der Frau als Erzieherin zu.und weitere »

Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen … – Haufe – News & Fachwissen

Das Finanzamt berücksichtigte die Honorarzahlungen als steuerbare Einnahmen und rechnete sie der freiberuflichen Tätigkeit der Klägerin als Erzieherin zu. Die Klägerin war dagegen der Auffassung, die Einnahmen seien als Beihilfe zur Erziehung nach …und weitere »