Wenn Eltern für ihre Pflegekinder Erziehungsgelder erhalten, fallen darauf keine Steuern an. … Das Finanzamt berücksichtigte die Honorarzahlungen als zu versteuernde Einnahmen und rechnete sie der freiberuflichen Tätigkeit der Frau als Erzieherin zu.und weitere »
Honorarzahlungen
Zahlungen für Pflegekinder sind für Pflegeeltern steuerfrei – Kölnische Rundschau
Wenn Eltern für ihre Pflegekinder Erziehungsgelder erhalten, fallen darauf keine Steuern an. … Das Finanzamt berücksichtigte die Honorarzahlungen als zu versteuernde Einnahmen und rechnete sie der freiberuflichen Tätigkeit der Frau als Erzieherin zu.und weitere »
Zahlungen für Pflegekinder sind für Pflegeeltern steuerfrei – Kölnische Rundschau – Kölnische Rundschau
Wenn Eltern für ihre Pflegekinder Erziehungsgelder erhalten, fallen darauf keine Steuern an. … Das Finanzamt berücksichtigte die Honorarzahlungen als zu versteuernde Einnahmen und rechnete sie der freiberuflichen Tätigkeit der Frau als Erzieherin zu.und weitere »
Zahlungen für Pflegekinder sind für Pflegeeltern steuerfrei – Hamburger Abendblatt
Wenn Eltern für ihre Pflegekinder Erziehungsgelder erhalten, fallen darauf keine Steuern an. … Das Finanzamt berücksichtigte die Honorarzahlungen als zu versteuernde Einnahmen und rechnete sie der freiberuflichen Tätigkeit der Frau als Erzieherin zu.und weitere »
Verbraucher Zahlungen für Pflegekinder sind für Pflegeeltern steuerfrei – Hamburger Abendblatt
Wenn Eltern für ihre Pflegekinder Erziehungsgelder erhalten, fallen darauf keine Steuern an. … Das Finanzamt berücksichtigte die Honorarzahlungen als zu versteuernde Einnahmen und rechnete sie der freiberuflichen Tätigkeit der Frau als Erzieherin zu.und weitere »
Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen … – Haufe – News & Fachwissen
Das Finanzamt berücksichtigte die Honorarzahlungen als steuerbare Einnahmen und rechnete sie der freiberuflichen Tätigkeit der Klägerin als Erzieherin zu. Die Klägerin war dagegen der Auffassung, die Einnahmen seien als Beihilfe zur Erziehung nach …und weitere »