Selbstständige und Freiberufler können sich jederzeit privat krankenversichern, und zwar unabhängig von ihrem Einkommen. Auch Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2015: 54 900 Euro) haben die …
Jahreseinkommen
Kostenfallen vermeiden: Nur diese Versicherungen sind wirklich nötig – FOCUS Online
Eine unabdingbare Police. Selbstständige, Freiberufler Beamte und Angestellte mit einem Jahreseinkommen über 54.900 Euro können sich privat versichern. Alle anderen sind gesetzlich versichert und können Kinder und Ehepartner kostenlos mitversichern.
Im Stich gelassen – WESER-KURIER online
Und das bei einem Jahreseinkommen von durchschnittlich 24000 Euro vor Steuern. Wen wundert's, dass sich da immer mehr freiberufliche Hebammen aus der Geburtshilfe zurückziehen? Und die Folgen sind schon jetzt sichtbar: Auf dem Land haben …
Weser-Kurier: Zur Situation der Hebammen schreibt der Bremer WESER-KURIER: – 02elf Düsseldorfer Abendblatt
Und das bei einem Jahreseinkommen von durchschnittlich 24000 Euro vor Steuern. Wen wundert's, dass sich da immer mehr freiberufliche Hebammen aus der Geburtshilfe zurückziehen? Und die Folgen sind schon jetzt sichtbar: Auf dem Land haben …und weitere »
Weser-Kurier: Zur Situation der Hebammen schreibt der Bremer WESER-KURIER: – Finanzen.net
Und das bei einem Jahreseinkommen von durchschnittlich 24<ET>000 Euro vor Steuern. Wen wundert's, dass sich da immer mehr freiberufliche Hebammen aus der Geburtshilfe zurückziehen? Und die Folgen sind schon jetzt sichtbar: Auf dem Land haben …und weitere »
Weser-Kurier: Zur Situation der Hebammen schreibt der Bremer WESER-KURIER: – FinanzNachrichten.de (Pressemitteilung)
Und das bei einem Jahreseinkommen von durchschnittlich 24 000 Euro vor Steuern. Wen wundert's, dass sich da immer mehr freiberufliche Hebammen aus der Geburtshilfe zurückziehen? Und die Folgen sind schon jetzt sichtbar: Auf dem Land haben …und weitere »
Keine Pflicht-Bankomatgeräte – vorerst – Salto.bz
Bis dahin gelte das Ministerialdekret, laut dem Unternehmen und Freiberufler mit einem Jahreseinkommen von unter 200.000 Euro bis Juni 2014 bereits befreit sind von der Gerätepflicht. "So können neue bürokratische Belastungen wenigstens im Sinne …