Die Ungleichbehandlung nicht nur ggü. angestellten und freiberuflichen Unterhaltspflichtigen -und deren Kindern-, sondern auch der, das der Erfolg einer Beistandsschaft vom zuständigen Jugendamt, d.h. dem Wohnort abhängig ist, bleibt weiterhin in …und weitere »
Jugendamt
Erziehungsgelder für Pflegekinder bleiben steuerfrei – Juraforum.de
München (jur). Erziehungsgelder des Jugendamts für die dauerhafte Aufnahme von Pflegekindern sind regelmäßig steuerfrei. Das kann selbst dann gelten, wenn das Geld nicht unmittelbar vom Jugendamt, sondern von einer privaten Firma ausgezahlt wird, …