KarlsruheDer Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern vor Kündigung gestärkt, die Teile der Wohnung für freiberufliche Arbeit nutzen. In solchen sogenannten Mischmietverhältnissen können Vermieter nur dann ohne Angabe von Gründen …
KarlsruheDer Bundesgerichtshof
Strittiger Mietvertrag: BGH stärkt Mieter bei Mehrfachnutzung – Handelsblatt
KarlsruheDer Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern vor Kündigung gestärkt, die Teile der Wohnung für freiberufliche Arbeit nutzen. Sie genießen demzufolge den für Privatmieter geltenden besseren Kündigungsschutz, wenn die Art der …und weitere »