Strittiger Mietvertrag: BGH stärkt Mieter von teilweise gewerblich genutzten … – Handelsblatt

KarlsruheDer Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern vor Kündigung gestärkt, die Teile der Wohnung für freiberufliche Arbeit nutzen. In solchen sogenannten Mischmietverhältnissen können Vermieter nur dann ohne Angabe von Gründen …