Gesundheit – Gefängnisstrafe für korrupte Ärzte – Süddeutsche.de

Damals urteilte der Bundesgerichtshof, dass niedergelassene Ärzte Freiberufler seien und keine Amtsträger der Krankenkassen. Insofern könnten sie auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Geld dafür bekämen, bestimmte Medikamente …und weitere »