Freiberufler oder Betriebe, die mobile Kühlgeräte erwerben, können je nach Höhe der Anschaffungskosten entweder sofort oder über fünf Jahre abgeschrieben werden. Ansonsten wird der Steuervorteil über elf Jahre anhand der Nutzungsdauer verteilt.
Freiberufler oder Betriebe, die mobile Kühlgeräte erwerben, können je nach Höhe der Anschaffungskosten entweder sofort oder über fünf Jahre abgeschrieben werden. Ansonsten wird der Steuervorteil über elf Jahre anhand der Nutzungsdauer verteilt.