Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler: die Rürup-Rente – Nordwest-Zeitung

In der Regel können Selbstständige und Freiberufler nicht „riestern“, wenn sie keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder ihr/e Ehepartner/in nicht bereits einen Riester-Vertrag unterschrieben hat. Für sie gibt es aber …