Abgabenrechtlich sind die Damen, die in Eros-Centern, Massage-Salons, Sauna-Clubs oder Escort-Agenturen anschaffen, nicht angestellt, sondern freiberuflich tätig. Sie erzielen Einkünfte aus (Gunst-)Gewerbebetrieb. Damit sind sie auch „Unternehmer im …