Eine Glasversicherung kann von Privatpersonen oder von Gewerbetreibenden abgeschlossen werden. Für Privatleute gibt es häufig im Rahmen der Hausratpolice die Zusatzoption einer Glasversicherung. Eine Gewerbe-Glasversicherung muss der Geschäftsmann jedoch separat und speziell für seine Geschäftsräume abschließen. Sie bietet sich vor allem für Gewerbetreibende an, die in aufwändigen Neubauten mit hohem Glasanteil in der Fassade arbeiten, oder aber über große Schaufenster und eine auf Ausstellungsvitrinen basierte Innenausstattung verfügen.
Neben Verglasungen des Außenbereichs sind demzufolge auch Vitrinen, Spiegel und Theken im Rahmen der Glasversicherung gegen Glasbruch geschützt. Häufig sind bereits Scheiben aus Kunststoffarten mitversichert. Ist der Versicherungsfall eingetreten, trägt die Glasversicherung oftmals auch Kosten für Kräne und Gerüste, die zur Reparatur vonnöten sind. Auch werden durch den Glasbruch beschädigte Anstriche oder Schriftzüge erneuert sowie zu Schaden gekommene Waren oder Dekorationsartikel ersetzt.
Die Glasversicherung greift meist ausschließlich dann, wenn das Glas zu Bruch gegangen ist. Andere Beschädigungen wie etwa Kratzer werden nicht abgedeckt.