Denn bei der Beschäftigung eines qualifizierten Mitarbeiters liegt nur dann eine freiberufliche bzw. sonstige selbständige Tätigkeit vor, wenn der Berufsträger auch in diesem Bereich weiterhin leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Das war beim …und weitere »
selbständige Tätigkeit
Moderation von Werbesendungen keine freiberufliche, sondern gewerbliche … – DATEV eG (Pressemitteilung)
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 16. September 2014 VIII R 5/12 entschieden, dass die selbständige Tätigkeit einer Moderatorin von Werbesendungen für einen Verkaufssender – im Streitfall Präsentation von Produkten aus den …und weitere »