Bund und Länder haben vor einigen Jahren die elektronische Steuererklärung eingeführt. Deren eingängiges Kürzel ist ELSTER und die passende Software kostenlos erhältlich. Mit Hilfe der ELSTER-Formulare können sowohl Steuervoranmeldungen als auch komplette Steuererklärungen über das Internet abgewickelt werden. Zielgruppen sind nahezu alle Steuerzahler, also Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Unternehmen, Arbeitgeber und damit auch Selbständige und Freiberufler.
Bereits seit Juni 2005 müssen fast sämtliche Unternehmer und Arbeitgeber, die ihre Steuern in Deutschland entrichten, einen Großteil ihrer Steuersachen elektronisch einreichen. Dazu zählen Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die Lohnbescheinigungen. Seit 2009 muss ebenfalls die Kapitalertragsteuer elektronisch angemeldet werden. Des Weiteren ist nun auch eine Sicherheitsauthentifizierung des Steuerzahlers für die Daten der Lohnsteuerbescheinigungen vorgeschrieben.
Zudem können via ELSTER auch komplette Erkärungen wie etwa die Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Der Steuerzahler spart sich somit den Druck der Formulare bzw. deren Abholung beim Finanzamt. Die Erklärungen können entweder in der Software bearbeitet, als so genannte komprimierte Steuererklärung ausgedruckt, unterschrieben und per Post an das zuständige Amt übermittelt werden; oder aber mithilfe eines elektronischen Zertifikats, das der Steuerzahler auf Wunsch kostenlos erhält, gleich online an das Amt übersandt werden. Eine Besonderheit liegt darin, dass man die Erklärungen in ELSTER auch ohne dieses wichtige Zertifikat übermitteln kann. Die Abgabe hat dann jedoch keine Relevanz, weil die „digitale Unterschrift“, also Authentifizierung, fehlt und das zuständige Finanzamt so nicht auf die übersandten Daten zugreifen kann.
Wer sich für die elektronische Übermittlung entscheidet, wird bereits vor Übersendung der Daten durch das Programm auf Fehler in der Steuererklärung aufmerksam gemacht. Erst, wenn diese behoben sind, kann der Steuerzahler dann mit der Übermittlung fortfahren. Dies hat den Vorteil, dass der Ausfüllende weit weniger häufig wegen eventueller Fehler vom Finanzamt kontaktiert wird. Zudem wird mit der ELSTER-Übermittlung die Bearbeitungszeit verkürzt: Eine Übernahme handschriftlicher Daten ins System der Finanzämter entfällt und der Steuerbescheid kann schneller an den Steuerzahler ergehen. Zudem müssen dem Finanzamt ab dem Besteuerungszeitraum 2003 zugehörige Belege nur noch auf Verlangen vorgelegt werden, wenn der Steuerzahler seine Erklärung elektronisch übermittelt.