Die Staatsanwältin argumentierte, dass der junge Mann aus ihrer Sicht nicht einsichtig gewesen sei. Für den Freiberufler spreche, dass er gestanden habe und darüber hinaus nicht weiter strafbar geworden sei. Die Staatsanwältin plädierte für eine …
Die Staatsanwältin argumentierte, dass der junge Mann aus ihrer Sicht nicht einsichtig gewesen sei. Für den Freiberufler spreche, dass er gestanden habe und darüber hinaus nicht weiter strafbar geworden sei. Die Staatsanwältin plädierte für eine …