Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Bewirtungskosten: Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war.und weitere »
Steuer
Keine Bagatelle – Häufige Steuer-Schummeleien – Westdeutsche Zeitung
Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Bewirtungskosten: Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war.und weitere »
Keine Bagatelle – Häufige Steuer-Schummeleien – saarbruecker-zeitung.de
Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Bewirtungskosten: Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war.und weitere »
Keine Bagatelle – Häufige Steuer-Schummeleien – Berliner Zeitung
Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war. Wer seine Familie …und weitere »
Keine Bagatelle – Häufige Steuer-Schummeleien – General-Anzeiger
Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Bewirtungskosten: Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war.
Keine Bagatelle – Häufige Steuer-Schummeleien – T-Online
Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Bewirtungskosten: Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war.und weitere »
Verbraucher Finanzen Steuern Recht: Keine Bagatelle – Fünf häufige Steuer … – n-tv.de NACHRICHTEN
Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Bewirtungskosten: Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war.
Bußgelder vermeiden: Die fünf häufigsten Fehler bei der Steuererklärung – Ruhr Nachrichten
Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. – Bewirtungskosten: Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war.und weitere »
Postbank Erbschaftsstudie 2013: Deutsche haben keine Angst, Schulden zu erben – WirtschaftsWoche
Auffällige Unterschiede gibt es nach Berufsgruppen: So lehnten 12 Prozent der Beamten Nachlässe ab, bei Angestellten waren es nur sieben Prozent und unter Selbständigen und Freiberuflern sogar nur vier Prozent. Dass die Deutschen auch Erbschaften …und weitere »
Unglaubliches Wohnen in Serien – Ihr habt es aber schön hier – Süddeutsche.de
Freiberufliche Kolumnistin? Köchin? Kellnerin bzw. "nichts Bestimmtes"? Die Antwort bei der Besichtigung einer Traumwohnung in Manhattan dürfte jedenfalls klar sein: Gar keine, oder im besten Fall ein trockenes "Wir haben für dieses Objekt sehr viele …