Das FA lehnte dies ab; denn nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO sei eine Änderung nur möglich, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran treffe, dass die vorgebrachten "neuen" Tatsachen, die zu einer niedrigeren Steuer führten, erst nachträglich …
Steuerpflichtigen
Elektronische Einkommensteuererklärung – ChannelPartner
Das FA lehnte dies ab; denn nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO sei eine Änderung nur möglich, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran treffe, dass die vorgebrachten "neuen" Tatsachen, die zu einer niedrigeren Steuer führten, erst nachträglich …
Bundesfinanzhof, eingegangene Revisionen 2014 – SIS tagesaktuell (Pressemitteilung)
Zu klären ist zum einen, welche Breite und Tiefe an Kenntnissen für die Annahme einer freiberuflichen Tätigkeit erforderlich sind, zum anderen, unter welchen Voraussetzungen dem Steuerpflichtigen ermöglicht werden muss, diese in einer Wissensprüfung …und weitere »
Politikberater ist kein Freiberufler – PersonalPraxis24.de
Politikberater ist kein Freiberufler. Liegt der Schwerpunkt der Berufstätigkeit eines Steuerpflichtigen in der umfangreichen Informationsbeschaffung rund um spezielle aktuelle Gesetzgebungsvorhaben und der diesbezüglichen Berichterstattung gegenüber …
Betriebsprüfung bei einem Freiberufler – Rechtslupe
Gemäß § 193 Abs. 1 AO ist eine Außenprüfung u.a. bei Steuerpflichtigen zulässig, die freiberuflich tätig sind. Zudem folgt aus dem Zweck der Vorschrift, welche die steuerlichen Verhältnisse von Unternehmern für besonders prüfungsbedürftig hält, dass …