Als Mitarbeiter zählen alle Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber regelmäßig beschäftigt – unabhängig von der Höhe ihrer Arbeitszeit. Nicht mitgezählt werden Azubis, Freiberufler sowie Geschäftsführer, erklärt Susanne Wanger vom Institut für Arbeitsmarkt …und weitere »
Susanne Wanger
Arbeit: Fristen und Formulierungen – Teilzeitantrag stellen – FOCUS Online
Nicht mitgezählt werden Azubis, Freiberufler sowie Geschäftsführer, erklärt Susanne Wanger vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Den Antrag müssen Arbeitnehmer dann spätestens drei Monate …