Wer Halter eines Kraftfahrzeuges ist, hat die Wahl zwischen unterschiedlichsten Versicherungsarten, Anbietern und Tarifen. Unter den Kfz-Versicherungen ist eine Haftpflichtpolice gesetzlich vorgeschrieben − unabhängig davon, ob es sich um ein Auto, ein motorisiertes Zweirad oder ein Wohnmobil handelt. Die Haftpflicht deckt dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Dritten entstanden sind und nachweislich schuldhaft – aber nicht vorsätzlich – zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen. Für die Kostenübernahme von Schäden am eigenen Fahrzeug treten dann Voll- oder Teilkaskoversicherung auf den Plan, deren Abschluss sich gerade für teurere Fahrzeuge in Kombination empfiehlt. Auch ein Schutzbrief für Fahrten ins Ausland und ein separater Kfz-Rechtsschutz können unter Umständen sinnvoll sein.
Das klassische Versicherungsjahr entspricht häufig noch dem Kalenderjahr, so dass der 30. November ein zentrales Datum für Versicherungsnehmer ist, die ihre Kfz-Versicherungen wechseln möchten. Bis zu diesem Datum muss die Kündigung beim bisherigen Versicherer eingegangen sein, ansonsten verlängern sich die entsprechenden Policen automatisch um ein Jahr. .